Ab morgen: neue Trainingseinschränkung….

... und Regeln!!!

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportlerinnen und Sportler,

aufgrund des dauerhaften Überschreitens der 100er-Schwelle des Inzidenzwertes hat die Stadt Oberhausen am heutigen Tage die Allgemeinverfügung erlassen und weitergehende Maßnahmen angeordnet. Diese Allgemeinverfügung ist gültig ab dem 26. März 2021.

Für den Sportbetrieb gibt es die folgende Änderung:

Ab morgen dürfen, neben den anderen Ausnahmetatbeständen, nur noch Gruppen von maximal 5 Kindern bis einschließlich 14 Jahren (vorher 20 Kinder) zuzüglich maximal zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen auf den städtischen Sportanlagen Sport treiben. Die Öffnungszeiten der Anlagen bleiben unverändert (montags bis sonntags von 15 bis 18 Uhr). Mögliche weitere Änderungen sind in der (voraussichtlich ab dem 29.03.2021 geltenden) nächsten Coronaschutzverordnung zu erwarten, welche allerdings noch nicht vorliegt.

Das ab morgen gültige Schild für die Sportanlagen:

Schild_25-03-21